Fachbeitag 10.06.2025

Leuchtmittel-Verbote und Upcycling von Leuchten: Wie Sie bestehende Beleuchtung zukunftsfähig machen

Energieeffiziente Beleuchtung in einer Halle

Die schrittweise Ausphasung ineffizienter Leuchtmittel durch die Schweizer Gesetzgebung stellt Unternehmen vor eine wichtige Entscheidung: Sollen alte Leuchten komplett ersetzt oder durch Retrofit-Lösungen und Upcycling modernisiert werden? Die richtige Strategie kann erhebliche Investitionskosten sparen und gleichzeitig die Energieeffizienz deutlich steigern.



Dieser Beitrag erklärt, welche Leuchtmittel-Verbote bereits in der Schweiz gelten, wie sich Retrofit von Upcycling unterscheidet und wie Sie dabei die schweizerischen Rechtsvorgaben einhalten.

Schweizer Leuchtmittel-Verbote – Übernahme der EU-Richtlinien

Die Schweiz hat EU-Richtlinien übernommen und in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) umgesetzt: Ineffiziente Leuchtmittel werden schrittweise vom Markt genommen. Die Verbote basieren auf der schweizerischen EnEV, die EU-Vorgaben zur Energieeffizienz (Ökodesign-Richtlinie) und zum Quecksilberverbot (RoHS-Richtlinie) in nationales Recht überführt.

Bereits verboten nach Schweizer EnEV (Stand 2024):

  • Glühlampen aller Art (seit 2012 schrittweise)
  • Halogenlampen für Netzspannung (seit Februar 2023)
  • T8-Leuchtstoffröhren mit niedrigem Wirkungsgrad (seit August 2023)
  • T5-Leuchtstoffröhren bestimmter Kategorien (seit August 2023)
  • Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) mit Quecksilber
  • Hochdruckentladungslampen mit Quecksilber

Wichtiger Hinweis zu Lagerbeständen in der Schweiz:

Das Verbot bezieht sich auf Inverkehrbringung und Import in die Schweiz. Alle Leuchtmittel, die vor Ende der jeweiligen Frist importiert wurden, dürfen vom Schweizer Handel noch abverkauft werden - teilweise bis Ende 2025. Dies verschafft Schweizer Unternehmen zusätzliche Zeit für die Umstellung, sollte aber nicht über die Dringlichkeit der Modernisierung hinwegtäuschen.

Weiterhin erlaubte Leuchtmittel in der Schweiz:

  • Hochwertige LED-Leuchtmittel aller Kategorien
  • OLED-Technologie für spezielle Anwendungen
  • Bestimmte Speziallampen mit Ausnahmeregelungen

Retrofit vs. Upcycling – Zwei Wege zur LED-Modernisierung

Bei der Modernisierung bestehender Beleuchtungsanlagen stehen Schweizer Unternehmen grundsätzlich zwei Ansätze zur Verfügung, die sich in Komplexität, Kosten und rechtlichen Anforderungen erheblich unterscheiden:

Retrofit-Lösungen (Plug-and-Play)

Retrofit-Kits ermöglichen den direkten Austausch alter Leuchtmittel gegen LED-Alternativen ohne Eingriffe in die Verkabelung. Bei T8-Leuchtstoffröhren beispielsweise werden LED-Röhren eingesetzt, die mit den bestehenden Betriebsgeräten kompatibel sind.


Vorteile: Einfache Installation, keine Elektrofachkraft erforderlich, geringe Investitionskosten


Nachteile: Begrenzte Energieeinsparung (30-50%), mögliche Verschlechterung der Lichtverteilung

Eine Glühbirne leuchtet vor einem Hintergrund

Vergleich von LED-Ersatzlösungen und originalen Leuchtstoffröhren

Upcycling (Leuchten-Umbau)

Beim Upcycling werden Leuchten grundlegend umgebaut: Betriebsgeräte werden ersetzt, die Verkabelung angepasst und optimierte LED-Module eingebaut.


Vorteile: Maximale Energieeinsparung (60-80%), optimierte Lichtqualität, längere Lebensdauer


Nachteile: Höhere Investitionskosten, Elektrofachkraft zwingend erforderlich, rechtliche Komplexität

Kritische Herausforderung: Lichtverteilung bei Retrofit

Ein oft übersehenes Problem bei Retrofit-Lösungen: Leuchtstoffröhren strahlen 360° ab, während LED-Röhren meist nur 140-200° beleuchten. In Leuchten mit Reflektoren, die für 360°-Abstrahlung optimiert wurden, kann dies zu ungleichmässiger Lichtverteilung führen.


Folgen:

  • Beleuchtungsstärken entsprechen nicht mehr der SN EN 12464-1
  • Dunkle Bereiche am Arbeitsplatz
  • Verschlechterung des Sehkomforts


Daher ist eine lichttechnische Bewertung vor jeder Retrofit-Massnahme unerlässlich.

Schweizer Rechtsvorgaben: Wann wird die Elektrofachkraft zur Pflicht?

Der Umbau von Leuchten unterliegt der schweizerischen Niederspannungsverordnung (NEV). Entscheidend ist, ob Eingriffe in die Verkabelung nach der Netzklemme erfolgen:

Ohne Elektrofachkraft erlaubt:

  • Retrofit-Kits ohne Verkabelungsänderungen
  • Plug-and-Play-LED-Röhren für bestehende Fassungen
  • Direkter Leuchtmittel-Austausch ohne Werkzeug

Elektrofachkraft (BA5 nach NIN) zwingend erforderlich:

  • Austausch von Betriebsgeräten
  • Änderungen an der Leuchten-Verkabelung
  • Upcycling mit neuen LED-Modulen



Die Elektrofachkraft wird nach NEV Artikel 21 automatisch zum Hersteller der modifizierten Leuchte und muss eine Konformitätserklärung nach SN EN 60598 erstellen, ein neues Typenschild anbringen und Sicherheitstests durchführen.

Eine Glühbirne leuchtet vor einem Hintergrund

Je nach Situation ist eine Elektrofachkraft für den Umbau von Leuchten erforderlich.

Wirtschaftliche Analyse: Energieeinsparungen und Amortisation

LED-Modernisierung durch Upcycling kann den Stromverbrauch um 60-80% reduzieren, Retrofit-Lösungen erreichen 30-50% Energieeinsparung.

Beispielrechnung Schweizer Bürobeleuchtung:

  • Ausgangslage: 50 T8-Leuchtstoffröhren à 58W = 2.900W
  • Nach Upcycling: 50 LED-Module à 22W = 1.100W
  • Energieeinsparung: 1.800W (62%)
  • Jährliche Einsparung: 2.700 CHF (bei 2.500h Betrieb und 15 Rp./kWh)
  • Amortisationszeit: 2,5-3,5 Jahre


Schweizweit wurden durch LED-Modernisierung bereits über 1.600 GWh Energie eingespart - das entspricht dem Jahresverbrauch von etwa 320.000 Schweizer Haushalten.

Qualitätssicherung: Lichtmessung nach Schweizer Normen

Beim Upcycling darf die Lichtqualität nicht leiden. Die SN EN 12464-1 definiert verbindliche Anforderungen für Schweizer Arbeitsplätze:

Mindestanforderungen verschiedener Bereiche:

  • Büroarbeitsplätze: 500 Lux, UGR ≤ 19
  • Besprechungsräume: 300 Lux, UGR ≤ 22
  • Flure und Verkehrswege: 100 Lux, UGR ≤ 28
  • Werkstätten: 300-1000 Lux je nach Präzision der Arbeit


Eine Lichtmessung mit Luxmeter vor und nach der Modernisierung dokumentiert die Einhaltung aller Schweizer Normen und ist für den Lightbank-Antrag erforderlich.

Praktisches Vorgehen: Schritt-für-Schritt zur optimalen Lösung

Phase 1: Bestandsanalyse

  • Leuchtmittel-Inventar erstellen (Typ, Leistung, Alter)
  • Betriebsstunden und Nutzungsprofile dokumentieren
  • Leuchten-Zustand bewerten
  • Lichtmessung nach Schweizer Normen durchführen

 

Phase 2: Technische Bewertung

  • Retrofit vs. Upcycling bewerten
  • Lichtverteilung nach Modernisierung simulieren
  • Energieeinsparung berechnen
  • Investitionskosten kalkulieren

 

Phase 3: Förderantrag und Planung

  • Lightbank-Fördergeldrechner nutzen
  • Projektregistrierung vor Auftragserteilung
  • LED-Komponenten spezifizieren
  • Elektrofachkraft mit BA5-Qualifikation beauftragen (bei Upcycling)


Phase 4: Umsetzung und Dokumentation

  • Fachgerechte Installation nach NEV
  • Sicherheitstests und Konformitätserklärung nach SN EN 60598
  • Lichtmessung nach Fertigstellung
  • Lightbank-Schlussdokumentation

Fazit: Retrofit und Upcycling als strategische Optionen für Schweizer Unternehmen

Retrofit-Lösungen bieten einen kostengünstigen Einstieg in die LED-Technologie, während Upcycling maximale Energieeffizienz und Lichtqualität ermöglicht. Die Lightbank-Förderung des BFE macht beide Ansätze wirtschaftlich attraktiver und verkürzt die Amortisationszeit erheblich.


Die schrittweise Ausphasung ineffizienter Leuchtmittel durch die Schweizer EnEV schafft Handlungsdruck, eröffnet aber auch Chancen für nachhaltige Energieeinsparungen. Mit der richtigen Strategie und professioneller Umsetzung nach Schweizer Normen wird die LED-Modernisierung zum wirtschaftlichen Erfolg.


Ihre nächsten Schritte: Nutzen Sie den Lightbank-Fördergeldrechner für eine erste Einschätzung und lassen Sie sich von einer Elektrofachkraft mit BA5-Qualifikation über die optimale Modernisierungsstrategie beraten. Die Investition in effiziente Beleuchtung zahlt sich für Schweizer Unternehmen mehrfach aus.

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