Beleuchtungsersatz
von Aussenräumen

Wenn Sie eine Aussenbeleuchtungsanlage erneuern wollen, können Sie Ihr Projekt hier anmelden. Die förderbaren Kategorien richten sich nach der Norm EN 12464-2. Je nach Kategorie, Nutzungsart, Lichtregelung und Fläche des Gebäudes sind Energieeinsparungen zwischen 50 und 80% möglich.



Berechnen Sie den ungefähren Förderbetrag mit dem Fördergeldrechner. Je nach effektiver Planung und Umsetzung kann der hier berechnete Förderbetrag vom tatsächlichen abweichen.

Fördergeldrechner

Aussenräume

Minimale Amortisationszeit: 4 Jahre

Maximale Investition: CHF 300’000

Maximaler Förderbetrag: CHF 30’000

Vorgehen

  1. Projekt registrieren
  2. Notwendige Unterlagen eingeben
  3. Prüfung durch einen Lightbank-Experten und provisorische Zulassung
  4. Projekt Umsetzung durch Bauherrschaft
  5. Unterlagen bereinigen und Fertigstellung melden
  6. Prüfung der definitiven Unterlagen oder Vorortkontrolle durch einen Lichtexperten
  7. Genehmigung und Auszahlung des definitiven Förderbetrages

Notwendige Unterlagen

1. Berechnung der Energieeinsparung (integriertes Berechnungsverfahren)


Die Energieeinsparung wird mit einem festgelegten Berechnungsverfahren ermittelt. Für die installierte Leistung werden die Wattagen der alten und der neuen Leuchten benötigt. Die Betriebsstunden sind standardisiert, abhängig von Nutzung und Lichtregulierung; es könne aus Gründen der Gleichbehandlung der verschiedenen Antragsteller keine individuellen Betriebszeiten verwendet werden.



2. Datenblätter der eingesetzten Leuchten


Die Datenblätter der Leuchten dienen der Verifikation der Eingaben durch den Antragsteller.



3. Investitionskosten


Die Investitionen setzen zusammen sich aus Kosten für Planung, Material und Installation. Bitte geben Sie Ihre Offerten ein. Nach Abschluss der Arbeiten sollen die effektiven Rechnungen nachgereicht werden.

Hinweise

Da die Höhe der Fördermittel von der erzielten Energieeinsparung abhängig ist, können bei Aussenbeleuchtungsanlagen nur bei Kategorien mit hohen Beleuchtungsstärken und langen Betriebszeiten akzeptable Fördermittel erzielt werden. Prüfen Sie in jedem Fall mit dem Fördergeldrechner die mögliche Subvention, bevor Sie einen Antrag einreichen.


Der ULOR (Upper Light Output Ratio) der Leuchten darf nicht über 0.5% liegen, um Lichtverschmutzung zu vermeiden. Der Einsatz moderner Beleuchtungssteuerungen (Tageslicht-Regelung, Personen- / Fahrzeug-Detektionssysteme) ist grundsätzlich obligatorisch, Abweichungen davon sind im Antrag ausreichend zu begründen. Die Einhaltung der korrekten Beleuchtungsstärke muss messtechnisch nachgewiesen werden.


Beachten Sie die Bedingungen, die für eine Förderung eingehalten werden müssen.


Beispiele von erfolgreich abgewickelten Projekten finden Sie unter Erfolgsgeschichten.