Beleuchtungsersatz 

von Aussensportplätzen

Wenn Sie eine Aussensportanlage erneuern wollen, können Sie Ihr Projekt hier anmelden. Es können Fussballplätze, Tennisplätze und Schulsportanlagen gefördert werden. Je nach Kategorie, Fläche und Lichtregelung sind Energieeinsparungen zwischen 50 und 80% möglich.



Berechnen Sie den ungefähren Förderbetrag mit dem Fördergeldrechner. Je nach effektiver Planung und Umsetzung kann der hier berechnete Förderbetrag vom tatsächlichen abweichen.

Fördergeldrechner

Aussensportplätze

Minimale Amortisationszeit: 4 Jahre

Maximale Investition: CHF 300’000

Maximaler Förderbetrag: CHF 30’000

Vorgehen

  1. Projekt registrieren
  2. Notwendige Unterlagen eingeben
  3. Prüfung durch einen Lightbank-Experten und provisorische Zulassung
  4. Projekt Umsetzung durch Bauherrschaft
  5. Unterlagen bereinigen und Fertigstellung melden
  6. Prüfung der definitiven Unterlagen oder Vorortkontrolle durch einen Lichtexperten
  7. Genehmigung und Auszahlung des definitiven Förderbetrages

Notwendige Unterlagen

1. Berechnung der Energieeinsparung (integriertes Berechnungsverfahren)


Die Energieeinsparung wird mit einem festgelegten Berechnungsverfahren ermittelt. Für die installierte Leistung werden die Wattagen der alten und der neuen Leuchten benötigt. Die Betriebsstunden sind standardisiert, abhängig von Nutzung und Lichtregulierung; es könne aus Gründen der Gleichbehandlung der verschiedenen Antragsteller keine individuellen Betriebszeiten verwendet werden.



2. Datenblätter der eingesetzten Leuchten


Die Datenblätter der Leuchten dienen der Verifikation der Eingaben durch den Antragsteller.



3. Investitionskosten


Die Investitionen setzen zusammen sich aus Kosten für Planung, Material und Installation. Bitte geben Sie Ihre Offerten ein. Nach Abschluss der Arbeiten sollen die effektiven Rechnungen nachgereicht werden.

Hinweise

Neben den Fördergeldern durch Lightbank dürfen bei Aussensportplätzen zusätzliche Subventionen von Sport-Toto kumuliert werden. Weitere Förderungen (z.B. durch Elektrizitätswerke) sind aber nicht zulässig.


Für die neue Anlage gelten folgende Kriterien:

  • Der Lichtstrom der Leuchte muss reduziert werden können (Einbau eines Dimm- oder Stufenschalters). Es sind mindestens 2 Stufen einzubauen (0: AUS, 1: Training, 2: Spiel).
  • Für Masten unter 18 Metern müssen Leuchten mit asymmetrischer Lichtverteilungskurve verwendet werden.
  • Die Vorstrahlung des Scheinwerfers muss mindestens 30° betragen, um unerwünschte und unnötig Lichtimmissionen zu vermeiden.
  • Der ULOR (Upper Light Output Ratio) der Leuchte darf nicht über 0.5% liegen, um Lichtverschmutzung zu vermeiden.


Beachten Sie die Bedingungen, die für eine Förderung eingehalten werden müssen.


Beispiele von erfolgreich abgewickelten Projekten finden Sie unter Erfolgsgeschichten.